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Inhaltsverzeichnis
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Gesetz über die kommunale Zusammenarbeit (KommZG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 20. Juni 1994 (GVBl. S. 555; 1995 S. 98) BayRS 2020-6-1-I (Art. 1–55)
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Erster Teil Allgemeine Vorschriften (Art. 1–3)
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Zweiter Teil Kommunale Arbeitsgemeinschaften (Art. 4–6)
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Dritter Teil Zweckvereinbarungen (Art. 7–16)
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Vierter Teil Zweckverbände (Art. 17–48)
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1. Abschnitt Bildung und grundsätzliche Bestimmungen (Art. 17–28)
Art. 17 Beteiligte und Aufgaben
Art. 18 Bildung des Zweckverbands
Art. 19 Inhalt der Verbandssatzung
Art. 20 Genehmigung der Verbandssatzung
Art. 21 Amtliche Bekanntmachung der Verbandssatzung, Zeitpunkt des Entstehens des Zweckverbands
Art. 22 Übergang von Aufgaben und Befugnissen, Satzungs- und Verordnungsrecht
Art. 23 Dienstherrneigenschaft
Art. 24 Amtliche Bekanntmachung von Satzungen und Verordnungen des Zweckverbands
Art. 25 Wappenführung
Art. 26 Anzuwendende Vorschriften
Art. 27 Ausgleich
Art. 28 Pflichtverband
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2. Abschnitt Verfassung und Verwaltung (Art. 29–39)
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3. Abschnitt Verbandswirtschaft (Art. 40–43)
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4. Abschnitt Änderung der Verbandssatzung und Auflösung (Art. 44–48)
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Fünfter Teil Gemeinsame Kommunalunternehmen (Art. 49–50)
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Sechster Teil Aufsicht und Rechtsbehelfe (Art. 51–54)
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Siebter Teil Übergangs- und Schlußvorschriften (Art. 55)
Inhalt
KommZG
Text gilt ab: 01.01.2024
Fassung: 20.06.1994
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1. Abschnitt Bildung und grundsätzliche Bestimmungen
Art. 17 Beteiligte und Aufgaben
Art. 18 Bildung des Zweckverbands
Art. 19 Inhalt der Verbandssatzung
Art. 20 Genehmigung der Verbandssatzung
Art. 21 Amtliche Bekanntmachung der Verbandssatzung, Zeitpunkt des Entstehens des Zweckverbands
Art. 22 Übergang von Aufgaben und Befugnissen, Satzungs- und Verordnungsrecht
Art. 23 Dienstherrneigenschaft
Art. 24 Amtliche Bekanntmachung von Satzungen und Verordnungen des Zweckverbands
Art. 25 Wappenführung
Art. 26 Anzuwendende Vorschriften
Art. 27 Ausgleich
Art. 28 Pflichtverband