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HeilBV
Text gilt ab: 01.07.2025
Fassung: 17.12.1996
§ 10
Anwendungsbereich
Die Vorschriften dieses Teils gelten für Ausbildungsangebote gemäß Art. 17 Abs. 3 GDG in Verbindung mit
1.
§ 18a MPhG und
2.
§ 8a des Gesetzes über den Beruf des Logopäden.