Inhalt
Art. 15
Inkrafttreten, Außerkrafttreten
(1) Dieses Gesetz tritt mit Wirkung vom 1. Januar 2024 in Kraft.
(2) Die Bestimmungen dieses Gesetzes gelten bis zum Tag der Bekanntmachung des Haushaltsgesetzes des folgenden Haushaltsjahres weiter.
(3) Art. 2 Abs. 5 tritt mit Ablauf des 31. Dezember 2045 außer Kraft.