Inhalt

HG 2024/2025
Text gilt ab: 01.01.2025
Fassung: 21.06.2024
Art. 1
Feststellung des Haushaltsplans
Der diesem Gesetz als Anlage beigefügte Haushaltsplan des Freistaates Bayern für die Haushaltsjahre 2024 und 2025 wird in Einnahmen und Ausgaben
1.
für das Haushaltsjahr 2024 auf 73 692 557 400 € und
2.
für das Haushaltsjahr 2025 auf 76 829 461 200 €
festgestellt.