Inhalt
Art. 1
Feststellung des Haushaltsplans
Der diesem Gesetz als Anlage beigefügte Haushaltsplan des Freistaates Bayern für die Haushaltsjahre 2024 und 2025 wird in Einnahmen und Ausgaben
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für das Haushaltsjahr 2024 auf 73 692 557 400 € und
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für das Haushaltsjahr 2025 auf 76 829 461 200 €
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festgestellt.