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GSO
Text gilt ab: 01.08.2023
Fassung: 23.01.2007
Anlage 4 (zu § 15 Abs. 2)
Fächer des Zusatzangebots in der Qualifikationsphase
Fächer des Zusatzangebots belegt die Schülerin oder der Schüler freiwillig zur individuellen Profilbildung aus dem Angebot der Schule. Die Teilnahme kann vom Nachweis angemessener fachlicher Kenntnisse abhängig gemacht werden.
Fächer des Zusatzangebots werden mit zwei Wochenstunden und, sofern es sich um spät beginnende Fremdsprachen (außer Profilkurse sowie fremdsprachliche Spezialgebiete wie fremdsprachige Konversation oder z.B. Wirtschaftsenglisch), Astrophysik bzw. Biophysik (sofern nicht schon als Lehrplanalternative zu Physik belegt) handelt, mit drei Wochenstunden je Ausbildungsabschnitt ausgestattet.
1.
Fächer einzelner Ausbildungsrichtungen
1.1
Wirtschaftswissenschaftliches Gymnasium:
Wirtschaftsinformatik
1.2
Sozialwissenschaftliches Gymnasium:
Sozialwissenschaftliche Arbeitsfelder
jeweils im gesellschaftswissenschaftlichen Aufgabenfeld –
2.
Weitere Fächer mit Lehrplan
2.1
im sprachlich-literarisch-künstlerischen Aufgabenfeld:
spät beginnende Fremdsprachen, sofern nicht schon eine Verpflichtung zur Belegung besteht (Chinesisch, Französisch, Italienisch, Polnisch, Russisch, Spanisch, Tschechisch, Türkisch); Vokalensemble, Instrumentalensemble, Theater und Film, Tanz- und Bewegungskünstetheater, Vertiefungskurs Deutsch
2.2
im gesellschaftswissenschaftlichen Aufgabenfeld:
Psychologie, Geologie, Archäologie, Sport und Gesellschaft
2.3
im mathematisch-naturwissenschaftlich-technischen Aufgabenfeld:
Astrophysik
Biophysik
biologisch-chemisches Praktikum
Vertiefungskurs Mathematik
3.
Fächer ohne Lehrplan
3.1
im sprachlich-literarisch-künstlerischen Aufgabenfeld:
Profilkurs Chinesisch, Profilkurs Russisch
Wirtschaftsenglisch, fremdsprachige Konversation, Hebräisch
Literatur, Rhetorik
Linguistik
Kunstgeschichte, Fotografie, Architektur, Produkt- und Mediendesign
3.2
im gesellschaftswissenschaftlichen Aufgabenfeld:
Pädagogik, Philosophie
3.3
im mathematisch-naturwissenschaftlich-technischen Aufgabenfeld:
reine Mathematik, angewandte Mathematik
Informationstechnologie
Mineralogie, chemische Analyse
Die unter Nr. 3 als Beispiele aufgeführten sowie ggf. weitere Fächer ohne Lehrplan können nur eingerichtet werden, wenn die Kursleiterin oder der Kursleiter der Schulleiterin oder dem Schulleiter vor Kursbeginn eine Lehrplanskizze vorlegt. Diese muss Aufschluss geben über die Ziele, den Lehrstoff, seine Verteilung über die Ausbildungsabschnitte, die vorgesehenen Hilfsmittel und die Leistungskontrollen; Abweichungen von § 22 Abs. 3 bedürfen der Zustimmung des Staatsministeriums.
Die Lehrplanskizze wird nach Abschluss des jeweiligen Ausbildungsabschnittes durch einen Kurzbericht über den tatsächlichen Kursverlauf ergänzt. Das Staatsministerium behält sich die Einforderung solcher Lehrplanskizzen vor.