Inhalt
§ 9
Ziel des Vorbereitungsdienstes
1Der Vorbereitungsdienst soll den Beamtinnen und Beamten die erforderliche Fach- und Methodenkompetenz für verantwortliches berufliches Handeln vermitteln. 2Ausbildungsziele sind insbesondere:
- 1.
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Qualifizierung für die Besonderheiten der öffentlichen Verwaltung und deren Querschnittsbereiche,
- 2.
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Erwerb der notwendigen Rechts- und Verwaltungskenntnisse,
- 3.
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Ergänzung der in Ausbildung oder Studium erworbenen Fachkenntnis und Fähigkeiten in Bezug auf die fachlichen Aufgaben der jeweiligen Qualifikationsebene in der Praxis,
- 4.
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Kompetenz in qualitätsorientiertem, termin- und kostenbewusstem Projektmanagement, sowie die Kompetenz zur Beurteilung der Wirtschaftlichkeit von Planungen und Projekten,
- 5.
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Vorbereitung zu fachübergreifendem vernetzten Denken,
- 6.
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Kompetenzaufbau für Führungs- und Managementaufgaben sowie Vermittlung sozialer und persönlicher Kompetenzen.