Inhalt
Die Prüfung hat nicht bestanden, wer
- 1.
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die Voraussetzungen nach § 31 Abs. 2 für die Zulassung zur mündlichen Prüfung nicht erfüllt,
- 2.
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in der praktisch-mündlichen Prüfung weniger als 2 Punkte erhalten hat,
- 3.
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im Gesamtprüfungsergebnis weniger als 5 Punkte erhalten hat oder
- 4.
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in der praktisch-mündlichen Prüfung, der mündlichen Prüfung in englischer Sprache und den schriftlichen Prüfungsaufgaben dreimal weniger als 5 Punkte erzielt hat.