Inhalt
(1) Die Qualifikationsprüfung besteht aus einem schriftlichen und einem mündlichen Teil.
(2) Prüfungsfächer sind folgende Ausbildungsfächer:
- 1.
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Strafrecht,
- 2.
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Allgemeines Polizeirecht,
- 3.
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Besonderes Sicherheitsrecht,
- 4.
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Beamtenrecht,
- 5.
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Verkehrsrecht,
- 6.
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Kriminalistik,
- 7.
-
Sachbearbeitung,
- 8.
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Informationstechnologie,
- 9.
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Polizeiliches Einsatzverhalten,
- 10.
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Kommunikation und Konfliktbewältigung,
- 11.
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Berufsethik und
- 12.
-
Englisch.