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FachV-LE/QE2+3
Text gilt ab: 01.03.2021
Fassung: 02.12.2012
§ 16
Festsetzung der Platzziffer
Für alle Prüflinge, die die Qualifikationsprüfung bestanden haben, ist auf Grund der Gesamtpunktzahl jeweils eine Platzziffer festzusetzen.