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FachV-J
Text gilt ab: 01.06.2018
Fassung: 08.09.2014
§ 2
Vorbereitungsdienst
Für die fachlichen Schwerpunkte allgemeiner Vollzugsdienst und Werkdienst mit Einstieg in der zweiten Qualifikationsebene sowie für den fachlichen Schwerpunkt Vollzugs- und Verwaltungsdienst mit Einstieg in der zweiten oder dritten Qualifikationsebene wird jeweils ein Vorbereitungsdienst durchgeführt.