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Inhaltsverzeichnis

  • Bereich reduzierenVerordnung über die Beihilfefähigkeit von Aufwendungen in Krankheits-, Geburts-, Pflege- und sonstigen Fällen (Bayerische Beihilfeverordnung – BayBhV) Vom 2. Januar 2007 (GVBl. S. 15) BayRS 2030-2-27-F (§§ 1–51)
  • Bereich erweiternAbschnitt I Allgemeines (§ 1)
  • Bereich erweiternAbschnitt II Personenkreis, Zusammentreffen mehrerer Beihilfeberechtigungen, Konkurrenzregelungen (§§ 2–6)
  • Bereich erweiternAbschnitt III Grundsatz der Beihilfefähigkeit (§ 7)
  • Bereich erweiternAbschnitt IV Beihilfefähige Aufwendungen in Krankheitsfällen (§§ 8–28)
  • Bereich erweiternAbschnitt V Rehabilitationsleistungen (§§ 29–30)
  • Bereich reduzierenAbschnitt VI Aufwendungen in Pflegefällen (§§ 31–40)
  • § 31 Beihilfefähige Aufwendungen bei dauernder Pflegebedürftigkeit
  • § 32 Häusliche und teilstationäre Pflege
  • § 33 Verhinderungspflege
  • § 34 Kurzzeitpflege
  • § 35 Aufwendungen für Pflegehilfsmittel sowie für Maßnahmen zur Verbesserung des individuellen Wohnumfelds
  • § 36 Stationäre Pflege
  • § 37 Einrichtungen der Behindertenhilfe
  • § 38 Angebote zur Unterstützung im Alltag, Entlastungsbetrag
  • § 38a Beihilfefähige Aufwendungen bei Pflegegrad 1
  • § 39 Palliativversorgung
  • § 40 Festsetzungsverfahren bei pflegebedingten Aufwendungen
  • Bereich erweiternAbschnitt VII Aufwendungen in sonstigen Fällen (§§ 41–45)
  • Bereich erweiternAbschnitt VIII Leistungsumfang, Verfahren (§§ 46–48)
  • Bereich erweiternAbschnitt IX Schlussbestimmungen (§§ 49–51)
  • [Schlussformel]
  • Anlage 1 Beihilfefähige Höchstbeträge bei von Heilpraktikerinnen und Heilpraktikern erbrachten Leistungen
  • Bereich erweiternAnlage 2 Beihilfefähigkeit wissenschaftlich nicht allgemein anerkannter Methoden
  • Anlage 3 Beihilfefähige Höchstbeträge für ärztlich und zahnärztlich verordnete Heilbehandlungen
  • Anlage 4 Beihilfefähige ärztlich verordnete Hilfsmittel, Geräte zur Selbstbehandlung und Selbstkontrolle sowie Körperersatzstücke
  • Bereich erweiternAnlage 5 Klinische Zentren mit umfassenden Versorgungskonzepten zur Erkennung und Therapie von erblich bedingten Krebserkrankungen
  • Bereich erweiternAnlage 6 Sonderregelungen für Bedienstete mit dienstlichem Wohnsitz im Ausland

Inhalt

BayBhV
Text gilt ab: 01.10.2021
Fassung: 02.01.2007
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Abschnitt VI Aufwendungen in Pflegefällen

§ 31 Beihilfefähige Aufwendungen bei dauernder Pflegebedürftigkeit
§ 32 Häusliche und teilstationäre Pflege
§ 33 Verhinderungspflege
§ 34 Kurzzeitpflege
§ 35 Aufwendungen für Pflegehilfsmittel sowie für Maßnahmen zur Verbesserung des individuellen Wohnumfelds
§ 36 Stationäre Pflege
§ 37 Einrichtungen der Behindertenhilfe
§ 38 Angebote zur Unterstützung im Alltag, Entlastungsbetrag
§ 38a Beihilfefähige Aufwendungen bei Pflegegrad 1
§ 39 Palliativversorgung
§ 40 Festsetzungsverfahren bei pflegebedingten Aufwendungen
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