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Inhaltsverzeichnis
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Bayerische Bauordnung (BayBO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14. August 2007 (GVBl. S. 588) BayRS 2132-1-B (Art. 1–84)
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Erster Teil Allgemeine Vorschriften (Art. 1–3)
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Zweiter Teil Das Grundstück und seine Bebauung (Art. 4–7)
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Dritter Teil Bauliche Anlagen (Art. 8–48)
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Abschnitt I Baugestaltung (Art. 8)
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Abschnitt II Allgemeine Anforderungen an die Bauausführung (Art. 9–14)
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Abschnitt III Bauarten und Bauprodukte (Art. 15–23)
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Abschnitt IV Brandverhalten von Baustoffen und Bauteilen; Wände, Decken, Dächer (Art. 24–30)
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Abschnitt V Rettungswege, Öffnungen, Umwehrungen (Art. 31–36)
Art. 31 Rettungswege
Art. 32 Treppen
Art. 33 Notwendige Treppenräume, Ausgänge
Art. 34 Notwendige Flure, offene Gänge
Art. 35 Fenster, Türen, sonstige Öffnungen
Art. 36 Umwehrungen
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Abschnitt VI Technische Gebäudeausrüstung (Art. 37–44a)
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Abschnitt VII Nutzungsbedingte Anforderungen (Art. 45–48)
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Vierter Teil Die am Bau Beteiligten (Art. 49–52)
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Fünfter Teil Bauaufsichtsbehörden, Verfahren (Art. 53–78)
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Sechster Teil Ordnungswidrigkeiten, Rechtsvorschriften (Art. 79–81a)
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Siebter Teil Ausführungsbestimmungen zum Baugesetzbuch (Art. 82–82b)
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Achter Teil Übergangs- und Schlussvorschriften (Art. 83–84)
Anlage (nicht mehr belegt)
Inhalt
BayBO
Text gilt ab: 01.08.2024
Fassung: 14.08.2007
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Art. 31 Rettungswege
Art. 32 Treppen
Art. 33 Notwendige Treppenräume, Ausgänge
Art. 34 Notwendige Flure, offene Gänge
Art. 35 Fenster, Türen, sonstige Öffnungen
Art. 36 Umwehrungen