Zur Startseite von BAYERN.RECHT
Zur Trefferliste der letzten Suche
Toggle navigation
Suche zurücksetzen
Suche ausführen
Navigation
Inhaltsverzeichnis
Bereich reduzieren
Bayerische Bauordnung (BayBO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14. August 2007 (GVBl. S. 588) BayRS 2132-1-B (Art. 1–84)
Bereich erweitern
Erster Teil Allgemeine Vorschriften (Art. 1–3)
Bereich erweitern
Zweiter Teil Das Grundstück und seine Bebauung (Art. 4–7)
Bereich reduzieren
Dritter Teil Bauliche Anlagen (Art. 8–48)
Bereich erweitern
Abschnitt I Baugestaltung (Art. 8)
Bereich erweitern
Abschnitt II Allgemeine Anforderungen an die Bauausführung (Art. 9–14)
Bereich erweitern
Abschnitt III Bauarten und Bauprodukte (Art. 15–23)
Bereich erweitern
Abschnitt IV Brandverhalten von Baustoffen und Bauteilen; Wände, Decken, Dächer (Art. 24–30)
Bereich erweitern
Abschnitt V Rettungswege, Öffnungen, Umwehrungen (Art. 31–36)
Bereich reduzieren
Abschnitt VI Technische Gebäudeausrüstung (Art. 37–44a)
Art. 37 Aufzüge
Art. 38 Leitungsanlagen, Installationsschächte und -kanäle
Art. 39 Lüftungsanlagen
Art. 40 Feuerungsanlagen, sonstige Anlagen zur Wärmeerzeugung, Brennstoffversorgung
Art. 41 Nicht durch Sammelkanalisation erschlossene Anwesen
Art. 42 Sanitäre Anlagen
Art. 43 Aufbewahrung fester Abfallstoffe
Art. 44 Blitzschutzanlagen
Art. 44a Solaranlagen
Bereich erweitern
Abschnitt VII Nutzungsbedingte Anforderungen (Art. 45–48)
Bereich erweitern
Vierter Teil Die am Bau Beteiligten (Art. 49–52)
Bereich erweitern
Fünfter Teil Bauaufsichtsbehörden, Verfahren (Art. 53–78)
Bereich erweitern
Sechster Teil Ordnungswidrigkeiten, Rechtsvorschriften (Art. 79–81a)
Bereich erweitern
Siebter Teil Ausführungsbestimmungen zum Baugesetzbuch (Art. 82–82b)
Bereich erweitern
Achter Teil Übergangs- und Schlussvorschriften (Art. 83–84)
Anlage (nicht mehr belegt)
Inhalt
BayBO
Text gilt ab: 01.08.2024
Fassung: 14.08.2007
Gesamtansicht
Download
Drucken
Vorheriges Dokument
Nächstes Dokument
Abschnitt VI Technische Gebäudeausrüstung
Art. 37 Aufzüge
Art. 38 Leitungsanlagen, Installationsschächte und -kanäle
Art. 39 Lüftungsanlagen
Art. 40 Feuerungsanlagen, sonstige Anlagen zur Wärmeerzeugung, Brennstoffversorgung
Art. 41 Nicht durch Sammelkanalisation erschlossene Anwesen
Art. 42 Sanitäre Anlagen
Art. 43 Aufbewahrung fester Abfallstoffe
Art. 44 Blitzschutzanlagen
Art. 44a Solaranlagen