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Bayerische Bauordnung (BayBO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14. August 2007 (GVBl. S. 588) BayRS 2132-1-B (Art. 1–84)
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Erster Teil Allgemeine Vorschriften (Art. 1–3)
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Zweiter Teil Das Grundstück und seine Bebauung (Art. 4–7)
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Dritter Teil Bauliche Anlagen (Art. 8–48)
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Vierter Teil Die am Bau Beteiligten (Art. 49–52)
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Fünfter Teil Bauaufsichtsbehörden, Verfahren (Art. 53–78)
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Abschnitt I Bauaufsichtsbehörden (Art. 53–54)
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Abschnitt II Genehmigungspflicht, Genehmigungsfreiheit (Art. 55–58)
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Abschnitt III Genehmigungsverfahren (Art. 59–73a)
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Abschnitt IV Bauaufsichtliche Maßnahmen (Art. 74–76)
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Abschnitt V Bauüberwachung (Art. 77–78)
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Sechster Teil Ordnungswidrigkeiten, Rechtsvorschriften (Art. 79–81a)
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Siebter Teil Ausführungsbestimmungen zum Baugesetzbuch (Art. 82–82b)
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Achter Teil Übergangs- und Schlussvorschriften (Art. 83–84)
Anlage (nicht mehr belegt)
Inhalt
BayBO
Text gilt ab: 01.01.2025
Fassung: 14.08.2007
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Fünfter Teil Bauaufsichtsbehörden, Verfahren
Abschnitt I Bauaufsichtsbehörden (Art. 53–54)
Abschnitt II Genehmigungspflicht, Genehmigungsfreiheit (Art. 55–58)
Abschnitt III Genehmigungsverfahren (Art. 59–73a)
Abschnitt IV Bauaufsichtliche Maßnahmen (Art. 74–76)
Abschnitt V Bauüberwachung (Art. 77–78)