ArbG Nürnberg: Dringendes betriebliches Erfordernis, Auflösungsantrag, Sozialauswahl, Allgemeiner Weiterbeschäftigungsanspruch, Klageantrag, Kündigungsschutzprozeß, Einzubeziehende Arbeitnehmer, Verhalten des Arbeitnehmers, Des Arbeitnehmers, gegenüber Arbeitnehmern, Vergleichbare Arbeitnehmer, Gekündigter Arbeitnehmer, Beschäftigungsanspruch, Darlegungslast, leitende Angestellte, Kündigungsschutzklage, Dienstvertrag, Klageerweiterung, Auflösung des Arbeitsverhältnisses, Mitarbeitervertretung
Endurteil vom 18.06.2025 – 10 Ca 2628/24