2 Treffer in 2 Gerichtsentscheidungen und 0 Vorschriften
VG Würzburg: Kein Anordnungsgrund betreffend Freihalten einer Beförderungsstelle für sich um Beförderung bewerbenden Soldaten (hier: Hauptfeldwebel, Beförderung zum Stabsfeldwebel)
Beschluss vom 12.12.2025 – W 1 E 25.1935
VGH München: Kein Anordnungsgrund für einstweilige Freihaltung einer Beförderungsplanstelle bei ausreichender Stellenausstattung und Möglichkeit rückwirkender Kompensation
Beschluss vom 02.02.2026 – 3 CE 25.2453