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4 Treffer in 4 Gerichtsentscheidungen und 0 Vorschriften


  • Gerichtsentscheidung

    VG München: Erfolgloser Eilantrag gegen die um den Zielstaat Äthiopien erfolgte Ergänzung der zunächst ohne konkrete Zielstaatsbenennung erlassene Abschiebungsandrohung

    Beschluss vom 02.08.2023 – M 13 S 21.31194

  • Gerichtsentscheidung

    VG München: Erfolgloser Eilantrag gegen Abschiebungsandrohung nach Mexico

    Beschluss vom 26.08.2024 – M 31 S 24.32712

  • Gerichtsentscheidung

    VG Ansbach: Erfolgloser Eilantrag gegen Abschiebungsanordnung nach Litauen (Dublin III-VO); erfolgreicher Eilantrag bzgl. maximaler Dauer des Einreise- und Aufenthaltsverbots

    Beschluss vom 22.09.2025 – AN 18 S 25.50652

  • Gerichtsentscheidung

    VG Bayreuth: Asyleilantrag gegen Abschiebungsandrohung nach Bulgarien (Sekundärmigration)

    Beschluss vom 03.09.2025 – B 7 S 25.31885

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Schlagworte Schlagworte
  • (keine) aufschiebende Wirkung der Klage gegen die Ergänzung
  • (keine) erneute explizite Fristsetzung im Zusammenhang mit Ergänzung erforderlich.
  • Ablehnung Asylantrag als offensichtlich unbegründet (bestandskräftig)
  • Abschiebeschutz
  • Abschiebungsandrohung
  • Abschiebungsandrohung bei Sekundärmigration
  • Abschiebungsanordnung
  • Anordnung der aufschiebenden Wirkung
  • Antrag auf Anordnung der aufschiebenden Wirkung der Klage gegen die
  • Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand
  • Asyl
  • Aufenthaltsverbot
  • Behauptete Handlungsunfähigkeit im Zeitraum des Fristlaufes
  • Bei der Festsetzung der Länge der Frist des Einreise- und Aufenthaltsverbots gemäß § 11 Abs. 3 Satz 1 AufenthG hat das Bundesamt unter präventiven Gesichtspunkten einerseits Zweck und Gewicht der das Einreise- und Aufenthaltsverbot veranlassenden Maßnahme und andererseits die schützenswerten Belange des Betroffenen zu berücksichtigen. Schützenswert sind dabei solche persönlichen Belange, die dem Ausländer eine
  • Bulgarien
  • Dublin-Verfahren
  • Einreiseverbot
  • Erfolgloser Eilantrag eines jungen und gesunden Mannes gegen eine Abschiebungsanordnung nach Litauen (Dublin-Verfahren)
  • Erfolgreicher Eilantrag gegen die Anordnung und Befristung eines Einreise- und Aufenthaltsverbots auf maximal mögliche 60 Monate im Rahmen des § 11 Abs. 3 Satz 2 AufenthG ohne das Vorliegen besonderer Umstände
  • Ergänzung
  • Erkrankung
  • Erlass Abschiebungsandrohung
  • Ermessensentscheidung
  • Fristversäumnis
  • Handlungsunfähigkeit
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