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Inhaltsverzeichnis
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Medienstaatsvertrag (MStV) Vom 14.–28. April 2020 (§§ 1–122)
Inhaltsübersicht (amtlich)
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I. Abschnitt Anwendungsbereich, Begriffsbestimmungen (§§ 1–2)
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II. Abschnitt Allgemeine Bestimmungen (§§ 3–25)
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III. Abschnitt Besondere Bestimmungen für den öffentlich-rechtlichen Rundfunk (§§ 26–49)
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1. Unterabschnitt Auftrag und Angebote (§§ 26–30d)
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2. Unterabschnitt Zusammenarbeit von ARD, ZDF und Deutschlandradio (§§ 30e–30f)
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3. Unterabschnitt Verfahren, Grundsätze der Gremienarbeit und Compliance (§§ 31–31h)
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4. Unterabschnitt Datenschutz, Datenschutzaufsicht und Einsatz künstlicher Intelligenz (§§ 31i–31m)
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5. Unterabschnitt Finanzierung sowie Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit (§§ 32–39b)
§ 32 Funktionsgerechte Finanzausstattung, Grundsatz des Finanzausgleichs
§ 33 Finanzierung
§ 34 Überprüfung und Ermittlung des Finanzbedarfes des öffentlich-rechtlichen Rundfunks
§ 35 Kostensteuerung
§ 36 Berichterstattung der Rechnungshöfe
§ 37 Zulässige Produktplatzierung
§ 38 Dauer der Rundfunkwerbung, Sponsoring
§ 39 Änderung der Werbung
§ 39a Ausschluss von Teleshopping
§ 39b Richtlinien
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6. Unterabschnitt Kommerzielle Tätigkeiten und Beteiligungen (§§ 40–49)
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IV. Abschnitt Besondere Bestimmungen für den privaten Rundfunk (§§ 50–73)
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V. Abschnitt Besondere Bestimmungen für einzelne Telemedien (§§ 74–99e)
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VI. Abschnitt Übertragungskapazitäten, Freie Verbreitung (§§ 100–103)
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VII. Abschnitt Medienaufsicht (§§ 104–113)
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VIII. Abschnitt Revision, Ordnungswidrigkeiten (§§ 114–115)
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IX. Abschnitt Übergangs- und Schlussvorschriften (§§ 116–122)
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Anlage ProgrammkonzeptDigitale Fernsehprogramme der ARD
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Anlage Konzepte für die Zusatzangebote des ZDF
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Anlage Programmkonzept DRadio Wissen
Anlage Negativliste öffentlich-rechtlicher Telemedien
Anlage Negativliste Jugendangebot
Inhalt
MStV
Text gilt ab: 01.12.2025
Fassung: 14.04.2020
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§ 39a
Ausschluss von Teleshopping
Teleshopping findet mit Ausnahme von Teleshopping-Spots im öffentlich-rechtlichen Rundfunk nicht statt.