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Inhaltsverzeichnis

  • Bereich reduzierenWahlordnung zum Bayerischen Personalvertretungsgesetz (WO-BayPVG) Vom 12. Dezember 1995 (GVBl. S. 868) BayRS 2035-2-F (§§ 1–57)
  • Bereich reduzierenErster Teil Wahl des Personalrats (§§ 1–32)
  • Bereich reduzierenErster Abschnitt Gemeinsame Vorschriften über Vorbereitung und Durchführung der Wahl (§§ 1–24)
  • § 1 Wahlvorstand, Wahlhelfer
  • § 2 Feststellung der Beschäftigtenzahl, Wählerverzeichnis
  • § 3 Einsprüche gegen das Wählerverzeichnis
  • § 4 Vorabstimmungen
  • § 5 Ermittlung der Zahl der zu wählenden Personalratsmitglieder; Verteilung der Sitze auf die Gruppen
  • § 6 Wahlausschreiben
  • § 7 Wahlvorschläge, Einreichungsfrist
  • § 8 Inhalt der Wahlvorschläge
  • § 9 Sonstige Erfordernisse
  • § 10 Behandlung der Wahlvorschläge durch den Wahlvorstand; ungültige Wahlvorschläge
  • § 11 Fehlen gültiger Wahlvorschläge
  • § 12 Vergabe von Ordnungsnummern, Bezeichnung der Wahlvorschläge
  • § 13 Bekanntgabe der Wahlvorschläge
  • § 14 Ausübung des Wahlrechts, Stimmzettel
  • § 15 Ungültige und unbrauchbare Stimmzettel
  • § 16 Wahlhandlung
  • § 17 Schriftliche Stimmabgabe, Briefwahl
  • § 18 Behandlung der schriftlich abgegebenen Stimmen
  • § 19 Stimmabgabe bei Schichtbetrieb und bei Nebenstellen und Teilen von Dienststellen
  • § 20 Feststellung des Wahlergebnisses
  • § 21 Wahlniederschrift
  • § 22 Benachrichtigung der gewählten Bewerber
  • § 23 Bekanntgabe des Wahlergebnisses
  • § 24 Aufbewahrung der Wahlunterlagen
  • Bereich erweiternZweiter Abschnitt Besondere Vorschriften für das Wahlverfahren (§§ 25–30)
  • Bereich erweiternDritter Abschnitt Wahl der Jugend- und Auszubildendenvertretung (§§ 31–32)
  • Bereich erweiternZweiter Teil Wahl des Bezirkspersonalrats und der Bezirksjugend- und Auszubildendenvertretung (§§ 33–45)
  • Bereich erweiternDritter Teil Wahl des Hauptpersonalrats und der Hauptjugend- und Auszubildendenvertretung (§§ 46–52)
  • Bereich erweiternVierter Teil Wahl des Gesamtpersonalrats und der Gesamtjugend- und Auszubildendenvertretung (§ 53)
  • Bereich erweiternFünfter Teil Teilwiederholungswahlen (§ 54)
  • Bereich erweiternSechster Teil Wahl der Vertrauensperson der Beamten in Ausbildung und der nicht zum Stammpersonal gehörenden Beamten der Einsatzstufen bei der Bayerischen Bereitschaftspolizei (§ 55)
  • Bereich erweiternSiebter Teil Schlußvorschriften (§§ 56–57)
  • [Schlussformel]

Inhalt

WO-BayPVG
Text gilt ab: 01.08.2023
Fassung: 12.12.1995
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Erster Abschnitt Gemeinsame Vorschriften über Vorbereitung und Durchführung der Wahl

§ 1 Wahlvorstand, Wahlhelfer
§ 2 Feststellung der Beschäftigtenzahl, Wählerverzeichnis
§ 3 Einsprüche gegen das Wählerverzeichnis
§ 4 Vorabstimmungen
§ 5 Ermittlung der Zahl der zu wählenden Personalratsmitglieder; Verteilung der Sitze auf die Gruppen
§ 6 Wahlausschreiben
§ 7 Wahlvorschläge, Einreichungsfrist
§ 8 Inhalt der Wahlvorschläge
§ 9 Sonstige Erfordernisse
§ 10 Behandlung der Wahlvorschläge durch den Wahlvorstand; ungültige Wahlvorschläge
§ 11 Fehlen gültiger Wahlvorschläge
§ 12 Vergabe von Ordnungsnummern, Bezeichnung der Wahlvorschläge
§ 13 Bekanntgabe der Wahlvorschläge
§ 14 Ausübung des Wahlrechts, Stimmzettel
§ 15 Ungültige und unbrauchbare Stimmzettel
§ 16 Wahlhandlung
§ 17 Schriftliche Stimmabgabe, Briefwahl
§ 18 Behandlung der schriftlich abgegebenen Stimmen
§ 19 Stimmabgabe bei Schichtbetrieb und bei Nebenstellen und Teilen von Dienststellen
§ 20 Feststellung des Wahlergebnisses
§ 21 Wahlniederschrift
§ 22 Benachrichtigung der gewählten Bewerber
§ 23 Bekanntgabe des Wahlergebnisses
§ 24 Aufbewahrung der Wahlunterlagen
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