Inhalt

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Text gilt ab: 01.07.1999
Fassung: 16.03.1993
8.
Anzubietende Unterlagen

8.1

Regelmäßig anzubieten sind

8.1.1

Gerichtsverwaltungsakten der Landesarbeitsgerichte und des Bayerischen Landessozialgerichts;

8.1.2

Personalakten der Richter und der sonstigen Bediensteten gemäß den jeweils geltenden Richtlinien der Archivverwaltung;

8.1.3

Verfahrensakten der Arbeitsgerichte mit folgenden Registerzeichen:
Beschlussverfahren – BV
Einstweilige Verfügungen in Beschlussverfahren – BVGa
Bürgerliche Rechtstreitigkeiten (und zwar nur Urteilsverfahren mit streitigem Urteil) – Ca;

8.1.4

Stichproben aus den Verfahrensakten der Gerichte der Sozialgerichtsbarkeit.

8.1.4.1

Eine Stichprobe wird in Fünf-Jahresabständen, erstmals im Jahr 1993, gezogen.

8.1.4.2

Der Umfang einer Stichprobe ergibt sich aus der Formel
Anzahl aller Erledigungen im Jahr vor der Stichprobe : 1000 = x.
Entsprechend dem Ergebnis, das auf die nächste ganze Zahl abgerundet wird, ist jeder x. erledigte Verfahrensakt im Jahr der Stichprobe für die Anbietung auszuwählen.

8.2

Aufgrund richterlicher Entscheidung sind im Einzelfall von allen Gerichten sonstige ersichtlich bedeutsame Unterlagen anzubieten, z.B. Verfahrensakten, die für die Rechtspflege, die Verwaltung, die Statistik oder die wissenschaftliche Forschung in rechtlicher, geschichtlicher (einschließlich arbeits- und sozial-, kultur- und zeitgeschichtlicher) oder medizinischer Hinsicht Bedeutung haben und der Allgemeinheit erhalten werden sollen.
Dazu zählen insbesondere Akten über Verfahren

8.2.1

von erheblicher Bedeutung, an denen die Bundesrepublik Deutschland, der Freistaat Bayern, die Bayerischen Bezirke, Landkreise und Gemeinden, die in Bayern gelegenen Anstalten, Körperschaften und Stiftungen des öffentlichen Rechts, die Religionsgemeinschaften, die Versicherungsträger oder Firmen von überörtlicher Bedeutung beteiligt sind,

8.2.2

die für die Geschichte der Sozialversicherung und des Versorgungswesens, der politischen Parteien, der Gewerkschaften, der Vereinigungen von Arbeitgebern und anderer Zusammenschlüsse mit berufs- oder sozialpolitischer Zwecksetzung von Belang sind,

8.2.3

im Zusammenhang mit Arbeitskämpfen (Streiks, Aussperrung), Mitbestimmung, Heimarbeit, Jugend- und Mutterschutz, Arbeitnehmererfindungen, Berufskrankheiten,

8.2.4

die für die arbeits- und sozialpolitischen Auffassungen bestimmter Schichten, Personen oder Berufsgruppen charakteristisch sind,

8.2.5

in denen zeittypische Verhältnisse deutlich werden (z.B. Lage der Heimatvertriebenen, Kriegsopfer, Asylbewerber, Gastarbeiter; Wiedergutmachung, Auswirkung der europäischen Integration),

8.2.6

mit medizinischen Gutachten, die medizin- oder rechtsgeschichtliche Bedeutung haben (z.B. Gutachten über Rentenneurosen und Berufskrankheiten),

8.2.7

an denen bekannte Persönlichkeiten des öffentlichen Lebens (Politiker, Wissenschaftler, Künstler usw.) sowie bedeutende Familien, Stiftungen und Unternehmen beteiligt sind.