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Verwaltungsvorschriften zur Eigenbetriebsverordnung
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7. Zu § 7
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22. Zu § 22
23. Zu § 23
24. Zu § 24
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25. Zu § 25
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26. Zu § 26
27. Zu § 27
[Schlussformel]
Anlagen
Inhalt
VwVEBV
Text gilt ab: 01.07.1987
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7.
Zu § 7
Die Regelung über den Preisnachlass (§ 7 Nr. 3 EBV) ergibt sich aus dem einschlägigen Steuer- und Preisrecht.