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3002-J Anordnung über Organisation und Dienstbetrieb der Staatsanwaltschaften (OrgStA) Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz vom 16. März 2011, Az. 3262 - II - 3110/2010 (JMBl. S. 53)
Inhaltsübersicht (amtlich)
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I. Abschnitt Bezeichnung und Gliederung der Staatsanwaltschaften
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II. Abschnitt Aufsicht und Leitung
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III. Abschnitt Geschäftsverteilung
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IV. Abschnitt Dienstbetrieb
Nr. 12 Verantwortlichkeit des Sachbearbeiters
Nr. 13 Zeichnung durch den Behördenleiter
Nr. 14 Zeichnung durch den Abteilungsleiter und den Hauptabteilungsleiter
Nr. 15 Mitzeichnung
Nr. 16 Zeichnung bei der Generalstaatsanwaltschaft
Nr. 17 Einarbeitungszeit
Nr. 18 Art der Zeichnung
Nr. 19 Sitzungsdienst
Nr. 20 Örtliche Sitzungsvertreter
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V. Abschnitt Rechtsbeschwerdeverfahren
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VI. Abschnitt Schlussvorschriften
Inhalt
OrgStA
Text gilt ab: 01.02.2021
Fassung: 16.03.2011
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IV. Abschnitt
Dienstbetrieb
Nr. 12 Verantwortlichkeit des Sachbearbeiters
Nr. 13 Zeichnung durch den Behördenleiter
Nr. 14 Zeichnung durch den Abteilungsleiter und den Hauptabteilungsleiter
Nr. 15 Mitzeichnung
Nr. 16 Zeichnung bei der Generalstaatsanwaltschaft
Nr. 17 Einarbeitungszeit
Nr. 18 Art der Zeichnung
Nr. 19 Sitzungsdienst
Nr. 20 Örtliche Sitzungsvertreter