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Inhaltsverzeichnis

  • Bereich reduzieren3100-J Geschäftsanweisung für die Geschäftsstellen der Gerichte in bürgerlichen Rechtsstreitigkeiten, Zwangsvollstreckungs- und Insolvenzverfahren (GAbRZwIns) Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz vom 2. November 2010, Az. 1463 - I - 3789/2008 (JMBl. S. 110) (§§ 1–90)
  • Inhaltsübersicht (amtlich)
  • Bereich reduzierenErster Teil Bürgerliche Rechtsstreitigkeiten (§§ 1–72)
  • Bereich erweitern1. Abschnitt: Aufnahme von Klagen und Anträgen (§§ 1–5)
  • Bereich reduzieren2. Abschnitt: Zustellungen (§§ 6–29)
  • Bereich erweiternI. Allgemeines (§§ 6–13)
  • Bereich reduzierenII. Besondere Bestimmungen (§§ 14–25)
  • § 14 Zustellung durch einen Justizbediensteten oder durch die Post
  • § 15 Besonderheiten bei der Zustellung durch die Post
  • § 16 Nachsendung durch die Post
  • § 17 Zustellung durch den Gerichtsvollzieher oder eine andere Behörde
  • § 18 Zustellung durch Aushändigung an der Amtsstelle
  • § 19 Zustellung gegen Empfangsbekenntnis
  • § 20 Zustellung durch Aufgabe zur Post
  • § 21 Aktenvermerk über die Zustellung durch Aufgabe zur Post
  • § 22 Öffentliche Zustellung
  • § 23 Veröffentlichung der Benachrichtigung bei öffentlicher Zustellung; Belege
  • § 24 Zustellung an Gefangene in Justizvollzugsanstalten
  • § 25 Zustellung im Ausland
  • Bereich erweiternIII. Vermittlung der Zustellung bei Zustellungen auf Betreiben der Parteien (§§ 26–27)
  • Bereich erweiternIV. Behandlung der durch Niederlegung zugestellten Schriftstücke (§§ 28–29)
  • Bereich erweitern3. Abschnitt: Aushändigung von Schriftstücken, formlose Mitteilungen (§§ 30–31)
  • Bereich erweitern4. Abschnitt: Einreichung und Niederlegung von Schrift- und Beweisstücken (§§ 32–33)
  • Bereich erweitern5. Abschnitt: Ladungen und Aufforderungen (§§ 34–42)
  • Bereich erweitern6. Abschnitt: Weitere Vorbereitung der mündlichen Verhandlung (§§ 43–44)
  • Bereich erweitern7. Abschnitt: Protokoll (§§ 45–51)
  • Bereich erweitern8. Abschnitt: Gerichtliche Entscheidungen (§§ 52–56)
  • Bereich erweitern9. Abschnitt: Ausfertigungen und Abschriften (Ablichtungen) von Entscheidungen und Vergleichen (§§ 57–62)
  • Bereich erweitern10. Abschnitt: Zeugnis über die Rechtskraft (§§ 63–65)
  • Bereich erweitern11. Abschnitt: Vollstreckbare Ausfertigungen (§§ 66–70)
  • Bereich erweitern12. Abschnitt: Akteneinsicht und Verfahrensauskünfte (§§ 71–72)
  • Bereich erweiternZweiter Teil Zwangsvollstreckungsverfahren (§§ 73–81)
  • Bereich erweiternDritter Teil Insolvenzverfahren (§§ 82–90)

Inhalt

GAbRZwIns
Text gilt ab: 01.09.2018
Fassung: 02.11.2010
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II. Besondere Bestimmungen

§ 14 Zustellung durch einen Justizbediensteten oder durch die Post
§ 15 Besonderheiten bei der Zustellung durch die Post
§ 16 Nachsendung durch die Post
§ 17 Zustellung durch den Gerichtsvollzieher oder eine andere Behörde
§ 18 Zustellung durch Aushändigung an der Amtsstelle
§ 19 Zustellung gegen Empfangsbekenntnis
§ 20 Zustellung durch Aufgabe zur Post
§ 21 Aktenvermerk über die Zustellung durch Aufgabe zur Post
§ 22 Öffentliche Zustellung
§ 23 Veröffentlichung der Benachrichtigung bei öffentlicher Zustellung; Belege
§ 24 Zustellung an Gefangene in Justizvollzugsanstalten
§ 25 Zustellung im Ausland
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