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Text gilt ab: 16.03.2011

3. Reform des kommunalen Haushaltsrechts – Einführung der doppelten kommunalen Buchführung

Über den Stand der Reform des kommunalen Haushaltsrechts informieren wir weiterhin im Internet unter http://www.innenministerium.bayern.de/buerger/kommunen/finanzen/detail/08206/.
Die Musterentwürfe für die Aufstellung doppischer Haushalte wurden noch einmal überarbeitet (Stand: 1. August 2009) und werden 2010 amtlich bekannt gemacht. Die Kommunen können sich aufwendige Umstellungsarbeiten ersparen, wenn sie sich bereits jetzt an den Entwürfen orientieren.
Im Internet ebenfalls veröffentlicht wurde ein Kennzahlenset zur Beurteilung kommunaler Haushalte, das zunächst im inner- und interkommunalen Vergleich erprobt und dann bei Bedarf fortgeschrieben werden soll.
Zur Beurteilung doppischer Haushalte siehe unten Nr. 7.