Inhalt

Text gilt ab: 16.03.2011

5. Buchungshinweise

5.1 Zuschuss zur Förderung der Teilnahme bedürftiger Schüler und Schülerinnen am Mittagessen in Ganztagsschulen und Grundschulen mit Mittagsbetreuung

Zur Förderung der Teilnahme bedürftiger Schüler und Schülerinnen am Mittagessen in Ganztagsschulen und Grundschulen mit Mittagsbetreuung können die Schulaufwandsträger unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss in Höhe von 200 € pro bedürftigem Schüler oder bedürftiger Schülerin erhalten (Bekanntmachung des Staatsministeriums für Arbeit und Sozialordnung, Familie und Frauen vom 3. April 2009, AllMBl S. 155).
In Abstimmung mit dem Bayerischen Landesamt für Statistik und Datenverarbeitung weisen wir darauf hin, dass
der Kostenanteil der Kommunen für Ganztagsschulen bei kameraler Haushaltsführung bei UGr. 671 bzw. bei doppischer Haushaltsführung bei Kto. 7451,
der Staatszuschuss für bedürftige Schüler bei kameraler Haushaltsführung bei UGr. 171 bzw. bei doppischer Haushaltsführung bei Kto. 6141,
die Ausgaben/Auszahlungen für Gastschüler an den Aufwandsträger bei kameraler Haushaltsführung bei UGr. 672 bzw. bei doppischer Haushaltsführung bei Kto. 7452,
die an Dienstleister für das Mittagessen zu erstattenden Kosten bei kameraler Haushaltsführung bei UGr. 638 bzw. bei doppischer Haushaltsführung bei Kto. 7291
zu verbuchen sind.

5.2 Haushaltsrechtliche Erfassung von aus dem Konjunkturpaket II des Bundes geförderten Maßnahmen

Wie bereits im Schreiben vom 29. Juli 2009 weisen wir noch einmal darauf hin, dass alle im Rahmen des Konjunkturpakets II des Bundes geförderten Maßnahmen als Ausgaben bzw. Auszahlungen für Investitionen zu erfassen sind. Das gilt für die Haushaltsplanung ebenso wie für die Haushaltsrechung bzw. den Jahresabschluss.