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VV-BeamtR
Text gilt ab: 01.04.2026
Fassung: 13.07.2009
5.
Beurteilung der Leistung schwerbehinderter Beamtinnen und Beamter
1Bezüglich der Beurteilung der Leistung schwerbehinderter Beamtinnen und Beamter wird auf Nr. 9 der Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums der Finanzen und für Heimat über die Richtlinien über die Inklusion behinderter Angehöriger des Öffentlichen Dienstes in Bayern (Bayerische Inklusionsrichtlinien – BayInklR) vom 29. April 2019 (BayMBl. Nr. 165) in der jeweils geltenden Fassung verwiesen. 2Die obersten Dienstbehörden stellen jeweils für ihren Geschäftsbereich nach Nr. 9.6 der BayInklR den Vollzug des § 178 Abs. 2 SGB IX sicher.