Inhalt

Text gilt ab: 01.05.2023
Fassung: 22.09.2008
3.
Praktikumsämter
Die an den Universitäten München, Regensburg und Würzburg für die Lehrämter an Grundschulen und Mittelschulen eingerichteten Praktikumsämter übernehmen auch die Organisation der Praktika für das Lehramt für Sonderpädagogik. Ihnen kommen insbesondere folgende Aufgaben zu:
Planung, Organisation und Mitwirkung bei der Durchführung der Praktika nach § 34 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 sowie § 93 und § 102 LPO I im Einvernehmen mit den Schulaufsichtsbehörden und den Praktikumsschulen,
Zuteilung der Studierenden an die Praktikumsschulen,
Kontakt mit den Schulaufsichtsbehörden und Schulen,
Auswertung der Rückmeldungen über den Ablauf der Praktika,
Verbindung zu den universitären Fachvertreterinnen und Fachvertretern in den Erziehungswissenschaften, Fachdidaktiken und in den sonderpädagogischen Fachrichtungen,
Fortbildung der Praktikumslehrkräfte,
Anerkennung anderer geeigneter Praktika als Ersatz für die Praktika nach §§ 34, 93 und 102 LPO I – gegebenenfalls nach Rücksprache mit dem Prüfungsamt beim Bayerischen Staatsministerium für Unterricht und Kultus.