Inhalt

Text gilt ab: 01.05.2023
Fassung: 22.09.2008
2.
Aufgaben und Ziele der Praktika
In den Praktika soll einerseits frühzeitig in die Schulpraxis der einzelnen Förderschwerpunkte der Förderschulen und in die Fachpraxis und die sonderpädagogische Gestaltung der einzelnen Unterrichtsfächer eingeführt werden und andererseits auch ein gründlicher Einblick in die Berufswelt außerhalb der Schule gewonnen werden. Ferner sollen die Studierenden einen möglichst weitgehenden Überblick über die Aufgaben des Lehrerinnen- und Lehrerberufs erhalten. Insbesondere sind in den Schulpraktika nach einer Periode der Unterrichtsbeobachtung eigene Unterrichtsplanungen, sonderpädagogische Fördermaßnahmen und mehrere Unterrichtsversuche durchzuführen. Die Studierenden werden bei der Durchführung der sonderpädagogischen Praktika und der studienbegleitenden Praktika von bestellten Praktikumslehrkräften angeleitet. Im Einzelnen gelten für die Aufgaben und Studienziele die Bestimmungen von § 34 Abs. 1, § 93 und § 102 LPO I. Die Praktika sollen den Studierenden auch Einsichten darüber vermitteln, ob sie für den angestrebten Beruf geeignet sind. Gespräche mit der Praktikumslehrkraft leiten zur Reflexion über die Eignung und Neigung für den Lehrerinnen- und Lehrerberuf an und geben Beratung in dieser Frage.