Inhalt
14.
Übertragung von Aufgaben des IT-Betriebs an Dienstleister
Soweit das Bayerische Staatsministerium der Justiz Aufgaben des IT-Betriebs an Dienstleister (z.B. private Unternehmen, staatliche Rechenzentren) überträgt, stehen diesen die Befugnisse nach Maßgabe der hierüber geschlossenen Dienstleistungsvereinbarungen zu.