Inhalt

Text gilt ab: 01.12.2007

10.   Protokollierung

10.1  

Der gesamte Datenverkehr des WWW-Dienstes wird auf Basis der aufgerufenen Internetseiten (sog. URL) bei der Firewall des Rechenzentrums Nord am Übergang des Justiznetzes zum allgemeinen Bayerischen Behördennetz automatisch protokolliert.
Bei der Nutzung des E-Mail-Dienstes wird der Laufweg der E-Mail (Absender, Adressat und Zeitpunkt der Versendung/des Empfangs) automatisch protokolliert. Inhalte und Anhänge von E-Mails werden nicht protokolliert.
Die Protokolle werden bis zum Ende des Halbjahres aufbewahrt, das dem Halbjahr der Protokollierung folgt, somit längstens ein Jahr. Die Löschung der Protokolldaten wird protokolliert.

10.2  

Zur Aufklärung technischer Probleme können im Netzwerk Verkehrsdaten erfasst werden. Eine Auswertung der übertragenen Inhalte darf nicht erfolgen. Verkehrsdaten, die zur Fehleranalyse aufgezeichnet werden, werden gelöscht, sobald sie für die Auswertung nicht mehr benötigt werden.

10.3  

Die Protokolldaten dienen ausschließlich zur Datenschutzkontrolle, zur Verfolgung von Missbrauch, zur Datensicherung, Optimierung des Netzes und zur Sicherstellung eines ordnungsgemäßen Betriebes des Justiznetzes bzw. der Systeme.

10.4  

Auf die Protokolldateien haben die bei der Justiznetz-Firewall eingesetzten Beschäftigten des Rechenzentrums Nord Zugriff.

10.5  

Die Verwalter des Internet- und E-Mail-Systems müssen mit den Bestimmungen des Fernmeldegeheimnisses im Telekommunikationsgesetz und den datenschutzrechtlichen Vorschriften vertraut und auf Einhaltung des Datenschutzes verpflichtet sein. Darüber hinaus werden sie hinsichtlich der Einhaltung des Fernmeldegeheimnisses und des Datenschutzes auf etwaige strafrechtliche Konsequenzen bei Verstößen hingewiesen.