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Text gilt ab: 01.12.2007

14.   Übertragung von Aufgaben des IT-Betriebs an Dienstleister

Soweit das Bayerische Staatsministerium der Justiz Aufgaben des IT-Betriebs an Dienstleister (z.B. private Unternehmen, staatliche Rechenzentren) überträgt, stehen diesen die Befugnisse nach Maßgabe der hierüber geschlossenen Dienstleistungsvereinbarungen zu.