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Text gilt ab: 01.12.2007

6.   Virenschutz

6.1  

Jede elektronische Kommunikation bringt das Risiko einer Infizierung durch Computerviren mit sich. Um dieses Risiko zu verringern, ist jeder Arbeitsplatzrechner mit einer Virenerkennungssoftware ausgestattet. Diese bietet jedoch keinen absolut verlässlichen Schutz, da grundsätzlich nur bekannte Viren und Viren, die ein bestimmtes Muster enthalten, erkannt werden. Bei der Nutzung des Internet und des E-Mail-Systems sind die Beschäftigten daher zu besonderer Sorgfalt verpflichtet.

6.2  

E-Mails sollten möglichst nicht direkt geöffnet, sondern zuerst in der Vorschau betrachtet werden, um besser beurteilen zu können, ob es sich um eine verdächtige E-Mail handelt.

6.3  

Bei folgenden Anzeichen sollte vor der Öffnung einer Anlage Kontakt mit dem Absender aufgenommen werden:
Die E-Mail hat eine verdächtig wirkende Betreffzeile oder
die Anlage hat ein unbekanntes oder potenziell gefährliches Dateiformat (bekannt sind z.B. .doc, .pdf, .xls, .ppt, .mdb, .tif, .zip, ...; potenziell gefährlich sind z.B. .exe, .vbs, .dot, .xlt).

6.4  

Falls beim Öffnen eines mittels E-Mail erhaltenen Dokuments das Virenerkennungsprogramm einen Virus meldet, ist unverzüglich - ohne weitere Aktivitäten am System vorzunehmen - die IT-Beratungsstelle (IBS) bzw. in den Justizvollzugsbehörden die örtliche IT-Leitung und die IT-Leitstelle bei der Bayerischen Justizvollzugsschule Straubing zu informieren.

6.5  

Aufforderungen zur Weiterleitung von Warnungen, Mails und Anhängen an Freunde, Bekannte oder Kollegen (insbesondere „Kettenbriefe“) ist nicht zu folgen, sondern sie sind im Bereich der Gerichte und Staatsanwaltschaften nur an die IT-Beratungsstelle (IBS) (E-Mail: pcprobleme@justiz-ibs.bayern.de) zu senden. Es handelt sich hierbei meist um irritierende und belästigende Mails mit Falschmeldungen (sog. Hoax).
In den Justizvollzugsbehörden sind die örtliche IT-Leitung und die IT-Leitstelle bei der Bayerischen Justizvollzugsschule Straubing vorab zu unterrichten.

6.6  

Die Beschaffung von Programmen oder von ausführbaren Programmroutinen (auch Updates) aus dem oder über das Internet bzw. deren Installation über USB-Stick, CD-ROM oder DVD ist aus Sicherheitsgründen nicht zulässig.