Inhalt

Text gilt ab: 01.12.2007

4.   Sicherung des Systemzugangs

4.1  

Die Büroräume sind bei Abwesenheit zu verschließen.
Bei Verlassen des Arbeitsplatzes soll der Zugang zum PC durch Kennwort gesichert (Sperren über „Strg-Alt-Entf“) bzw. soll der Kennwortschutz des Bildschirmschoners aktiviert werden.

4.2  

Die Anmeldung am PC ist durch ein Kennwort zu sichern.
Das Kennwort sollte aus mindestens 6 - 8 Zeichen in einer Kombination aus Buchstaben und Ziffern bzw. Sonderzeichen bestehen, dabei sind auch Groß- und Kleinbuchstaben zulässig. Trivialwörter und Begriffe aus dem persönlichen Umfeld des Beschäftigten (z.B. Vornamen von Familienmitgliedern, Autokennzeichen u. ä.) sind zu vermeiden.
Das Kennwort ist mehrmals im Jahr (mindestens vierteljährlich) und bei Verdacht des Missbrauchs sofort zu ändern.

4.3  

Es sind keine schriftlichen Aufzeichnungen der Kennwörter zulässig. Kennwörter dürfen nur in Ausnahmefällen an Zugangsberechtigte weitergegeben werden und sind anschließend unverzüglich zu ändern.