Inhalt

Text gilt ab: 01.12.2007

8.   Sicherheitsrelevante Ereignisse

8.1  

Alle sicherheitsrelevanten Ereignisse (wie z.B. unerklärliches Systemverhalten, Verlust oder Veränderung von Daten und Programmen, Verfügbarkeit nicht explizit freigegebener Dienste, Verdacht auf Missbrauch der eigenen Benutzerkennung usw.) sind im Bereich der Gerichte und Staatsanwaltschaften unverzüglich - ohne eigene Aufklärungsversuche - an die IT-Beratungsstelle (IBS) (E-Mail: pcprobleme@justiz-ibs.bayern.de) zu melden.
Für den Bereich der Justizvollzugsbehörden sind die Meldungen nach Rücksprache mit der örtlichen IT-Leitung direkt an die IT-Leitstelle bei der Bayerischen Justizvollzugsschule Straubing zu melden.

8.2  

Der IT-Sicherheitsbeauftragte bzw. die IBS informieren die Beschäftigten über sicherheitsrelevante Ereignisse.