Inhalt

Text gilt ab: 01.12.2007

9.   Information und Schulung der Beschäftigten

Die Beschäftigten werden, neben den unter Ziffer 8.2 genannten Ereignissen, über die besonderen Datensicherheitsprobleme bei der Nutzung der elektronischen Kommunikationssysteme unterrichtet. Sie werden für den sicheren und wirtschaftlichen Umgang mit diesen Systemen qualifiziert.