Inhalt

RZÖPNV
Text gilt ab: 01.01.2024
Gesamtvorschrift gilt bis: 31.12.2027
Fassung: 28.11.2023
30.
Auszahlung der Mittel
Die Regierung veranlasst die Auszahlung der bewilligten Mittel entsprechend den zuwendungsfähigen Kosten beziehungsweise den bewilligten Kostenpauschalen.