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Inhaltsverzeichnis
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Richtlinie zur Gewährung von Billigkeitsleistungen aus dem Bayerischen Opferfonds
1. Zweck der Leistung
2. Allgemeine Grundsätze
3. Höhe der Leistung
4. Zweckbestimmung
5. Subsidiarität
6. Ausschlussgründe
7. Verfahren
8. Inkrafttreten, Außerkrafttreten
[Schlussformel]
Inhalt
Text gilt ab: 01.11.2025
Gesamtvorschrift gilt bis: 31.12.2028
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8.
Inkrafttreten, Außerkrafttreten
1
Diese Richtlinie tritt am 1. November 2025 in Kraft.
2
Sie tritt mit Ablauf des 31. Dezember 2028 außer Kraft.