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Inhaltsverzeichnis
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Richtlinie zur Gewährung von Billigkeitsleistungen aus dem Bayerischen Opferfonds
1. Zweck der Leistung
2. Allgemeine Grundsätze
3. Höhe der Leistung
4. Zweckbestimmung
5. Subsidiarität
6. Ausschlussgründe
7. Verfahren
8. Inkrafttreten, Außerkrafttreten
[Schlussformel]
Inhalt
Text gilt ab: 01.11.2025
Gesamtvorschrift gilt bis: 31.12.2028
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3.
Höhe der Leistung
Die Leistungshöhe beträgt pro berechtigter Person einmalig 30 000 €.