Inhalt

Text gilt ab: 01.01.2023
Gesamtvorschrift gilt bis: 31.12.2025

4.   Zuwendungsvoraussetzungen

1Die Förderung nach dieser Richtlinie setzt eine Förderung der jeweiligen Krebsberatungsstelle nach den GKV-Fördergrundsätzen voraus. 2Der (teilweise) Wegfall der Förderung durch den GKV-Spitzenverband hat einen (teilweisen) Wegfall der staatlichen und der bezirklichen Förderung zur Folge. 3Ein entsprechender Vorbehalt ist in den Bescheid aufzunehmen.