Inhalt
1.
Zweck der Förderung
Die Förderung dient der Kofinanzierung und damit der Sicherstellung eines bedarfsgerechten Angebots durch Krebsberatungsstellen in Bayern, die eine Förderung nach den Fördergrundsätzen des GKV-Spitzenverbandes (GKV-Fördergrundsätze) erhalten.