Inhalt

Text gilt ab: 01.01.2023
Gesamtvorschrift gilt bis: 31.12.2025

1.   Zweck der Förderung

Die Förderung dient der Kofinanzierung und damit der Sicherstellung eines bedarfsgerechten Angebots durch Krebsberatungsstellen in Bayern, die eine Förderung nach den Fördergrundsätzen des GKV-Spitzenverbandes (GKV-Fördergrundsätze) erhalten.