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Inhaltsverzeichnis
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Richtlinie zur Förderung ambulanter Krebsberatungsstellen in Bayern
1. Zweck der Förderung
2. Gegenstand der Förderung
3. Zuwendungsempfänger
4. Zuwendungsvoraussetzungen
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5. Art und Umfang der Zuwendung
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6. Antrags- und Bewilligungsverfahren, Auszahlung, Verwendungs- und Schlussprüfung
7. Hinweise
8. Prüfungsrecht
9. Datenschutz
10. Inkrafttreten, Außerkrafttreten
[Schlussformel]
Inhalt
Text gilt ab: 01.01.2023
Gesamtvorschrift gilt bis: 31.12.2025
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2.
Gegenstand der Förderung
Gefördert werden die psychosoziale Beratung und Unterstützung von an Krebs erkrankten Personen und ihren Angehörigen.