Inhalt

Text gilt ab: 17.03.2022
Gesamtvorschrift gilt bis: 16.03.2025
Fassung: 25.02.2022
6.
Antragstellung

6.1 Antragsverfahren

1Anträge auf Zuwendungen nach dieser Richtlinie sind beim StMAS einzureichen. 2Die Anträge sind unter Verwendung der auf der Homepage des StMAS verfügbaren Vordrucke zu erstellen (https://www.stmas.bayern.de/arbeit/fonds/index.php). 3Die Anträge sind vorzugsweise als pdf-Datei per E-Mail beim StMAS einzureichen. 4Dem Antrag ist zwingend die Stellungnahme der Agentur für Arbeit beizufügen, siehe Nr. 4.1.1. 5Die Antragsfristen werden jährlich in den „Ergänzenden Hinweisen zur AMF-Förderrichtlinie“ auf der Homepage des StMAS veröffentlicht (https://www.stmas.bayern.de/arbeit/fonds/index.php). 6Die Übermittlung einer weiteren ausführlicheren Projektbeschreibung soll nur in Ausnahmefällen erfolgen, sofern nicht alle projektspezifischen Inhalte im Projektantrag erläutert werden können.

6.2 Besonderheit bei Verlängerungsanträgen für die Förderschwerpunkte 1, 2, 4 und 5

Bei Verlängerungsanträgen (siehe Nr. 5.1.2 Satz 3) ist dem Projektantrag zusätzlich ein aktueller Zwischensachbericht in anonymisierter Form über den bisherigen Projektverlauf einschließlich des aktuellen Sachstands und der erzielten Ergebnisse beizufügen.