Inhalt
6.1
Antragsverfahren
1Anträge auf Zuwendungen nach dieser Richtlinie sind beim StMAS einzureichen. 2Die Anträge sind unter Verwendung der auf der Homepage des StMAS verfügbaren Vordrucke zu erstellen (https://www.stmas.bayern.de/arbeit/fonds/index.php). 3Die Anträge sind vorzugsweise als pdf-Datei per E-Mail beim StMAS einzureichen. 4Dem Antrag ist zwingend die Stellungnahme der Agentur für Arbeit beizufügen, siehe Nr. 4.1.1. 5Die Antragsfristen werden jährlich in den „Ergänzenden Hinweisen zur AMF-Förderrichtlinie“ auf der Homepage des StMAS veröffentlicht (https://www.stmas.bayern.de/arbeit/fonds/index.php). 6Die Übermittlung einer weiteren ausführlicheren Projektbeschreibung soll nur in Ausnahmefällen erfolgen, sofern nicht alle projektspezifischen Inhalte im Projektantrag erläutert werden können.
6.2
Besonderheit bei Verlängerungsanträgen für die Förderschwerpunkte 1, 2, 4 und 5
Bei Verlängerungsanträgen (siehe Nr. 5.1.2 Satz 3) ist dem Projektantrag zusätzlich ein aktueller Zwischensachbericht in anonymisierter Form über den bisherigen Projektverlauf einschließlich des aktuellen Sachstands und der erzielten Ergebnisse beizufügen.