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Inhaltsverzeichnis
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810-A Richtlinie zur Förderung von Maßnahmen für den Arbeitsmarkt aus dem Arbeitsmarktfonds (AMF) – AMF-Förderrichtlinie Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Familie, Arbeit und Soziales vom 25. Februar 2022, Az. I1/6063-1/91 (BayMBl. Nr. 173)
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Allgemeine Beschreibung des Zuwendungsbereichs
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Verfahren
6. Antragstellung
7. Auswahl- und Bewilligungsverfahren
8. Evaluation
9. Verwendungsnachweis
10. Prüfrechte
11. Datenschutz
12. Inkrafttreten und Außerkrafttreten
[Schlussformel]
Inhalt
Text gilt ab: 17.03.2022
Gesamtvorschrift gilt bis: 16.03.2025
Fassung: 25.02.2022
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12.
Inkrafttreten und Außerkrafttreten
Diese Bekanntmachung tritt am 17. März 2022 in Kraft; sie tritt mit Ablauf des 16. März 2025 außer Kraft.