Inhalt

Text gilt ab: 17.03.2022
Gesamtvorschrift gilt bis: 16.03.2025
Fassung: 25.02.2022
11.
Datenschutz
1Bei der Verarbeitung personenbezogener Daten sind die datenschutzrechtlichen Bestimmungen, insbesondere die Verordnung (EU) 2016/679 (EU-Datenschutzgrundverordnung – DSGVO) einzuhalten. 2Für das StMAS gelten die auf der Homepage veröffentlichten Informationen zum Datenschutz (https://www.stmas.bayern.de/arbeit/fonds/index.php). 3Werden die ausgewählten Projekte an die Bewilligungsbehörden zur weiteren Abwicklung (Bewilligungs- und Verwendungsnachweisverfahren) weitergeleitet (siehe Nr. 7.3), sind diese für das durchzuführende Verfahren Verantwortliche im Sinne von Art. 4 Nr. 7 DSGVO. 4Die Verpflichtungen aus der DSGVO (insbesondere die Betroffenenrechte und die Informationspflichten gemäß Art. 13 f. DSGVO) werden von der Bewilligungsbehörde erfüllt.