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793-L Vollzug des Fischereirechts und Förderung der Fischerei Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Ernährung, Landwirtschaft, Forsten und Tourismus vom 4. Februar 2025, Az. Z-7971-1/38 (BayMBl. Nr. 89 )
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Teil 1 Verwaltungsvorschrift zum Vollzug fischereirechtlicher Bestimmungen (VwVFiR)Az. Z5-7971.1-1/18
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Teil 2 Richtlinie für Zuwendungen aus der Fischereiabgabe (Fischereiabgaberichtlinie – FiAbgaR)Az. L4-7997.2-1/102
1. Zweck der Förderung
2. Gegenstand der Förderung
3. Zuwendungsempfänger
4. Zuwendungsvoraussetzungen
5. Art und Umfang der Förderung
6. Verfahren bei Maßnahmen die durch das StMELF selbst abgewickelt werden
7. Verfahren bei Maßnahmen die durch die Förderstelle abgewickelt werden
8. Allgemeine Bestimmungen
9. Inkrafttreten
[Schlussformel]
Anlagen
Inhalt
Text gilt ab: 01.01.2025
Fassung: 04.02.2025
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9.
Inkrafttreten
Teil 2 dieser Bekanntmachung tritt mit Wirkung vom 1. Januar 2025 in Kraft und mit Ablauf des 31. Dezember 2027 außer Kraft.