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793-L Vollzug des Fischereirechts und Förderung der Fischerei Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Ernährung, Landwirtschaft, Forsten und Tourismus vom 4. Februar 2025, Az. Z-7971-1/38 (BayMBl. Nr. 89 )
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Teil 1 Verwaltungsvorschrift zum Vollzug fischereirechtlicher Bestimmungen (VwVFiR)Az. Z5-7971.1-1/18
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Teil 2 Richtlinie für Zuwendungen aus der Fischereiabgabe (Fischereiabgaberichtlinie – FiAbgaR)Az. L4-7997.2-1/102
1. Zweck der Förderung
2. Gegenstand der Förderung
3. Zuwendungsempfänger
4. Zuwendungsvoraussetzungen
5. Art und Umfang der Förderung
6. Verfahren bei Maßnahmen die durch das StMELF selbst abgewickelt werden
7. Verfahren bei Maßnahmen die durch die Förderstelle abgewickelt werden
8. Allgemeine Bestimmungen
9. Inkrafttreten
[Schlussformel]
Anlagen
Inhalt
Text gilt ab: 01.01.2025
Fassung: 04.02.2025
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1.
Zweck der Förderung
1
Die Mittel aus der Fischereiabgabe dienen zur Förderung der Fischerei in Bayern.
2
Förderziel ist vor allem auch der Ausgleich nachteiliger zivilisatorischer Einflüsse auf die Fischbestände und den Lebensraum der Fische.