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Inhaltsverzeichnis

  • Bereich reduzieren793-L Vollzug des Fischereirechts und Förderung der Fischerei Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Ernährung, Landwirtschaft, Forsten und Tourismus vom 4. Februar 2025, Az. Z-7971-1/38 (BayMBl. Nr. 89 )
  • Bereich erweiternTeil 1 Verwaltungsvorschrift zum Vollzug fischereirechtlicher Bestimmungen (VwVFiR)Az. Z5-7971.1-1/18
  • Bereich reduzierenTeil 2 Richtlinie für Zuwendungen aus der Fischereiabgabe (Fischereiabgaberichtlinie – FiAbgaR)Az. L4-7997.2-1/102
  • 1. Zweck der Förderung
  • 2. Gegenstand der Förderung
  • 3. Zuwendungsempfänger
  • 4. Zuwendungsvoraussetzungen
  • 5. Art und Umfang der Förderung
  • 6. Verfahren bei Maßnahmen die durch das StMELF selbst abgewickelt werden
  • 7. Verfahren bei Maßnahmen die durch die Förderstelle abgewickelt werden
  • 8. Allgemeine Bestimmungen
  • 9. Inkrafttreten
  • [Schlussformel]
  • Anlagen

Inhalt

Text gilt ab: 01.06.2025
Fassung: 04.02.2025
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1.
Zweck der Förderung
1Die Mittel aus der Fischereiabgabe dienen zur Förderung der Fischerei in Bayern. 2Förderziel ist vor allem auch der Ausgleich nachteiliger zivilisatorischer Einflüsse auf die Fischbestände und den Lebensraum der Fische.
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