Inhalt
5.
Art und Umfang der Förderung
5.1
1Die Förderung wird in Form von Zuwendungen (Projektförderung) im Wege der Anteilfinanzierung gewährt. 2Dies gilt nicht für die in dieser Richtlinie vorgesehenen Pauschalen, welche als Festbetragsfinanzierung gewährt werden.
5.2
1Entsprechend den Vorgaben des Anhangs zu dieser Richtlinie können die beantragten Maßnahmen bis zur Höhe der dort jeweils genannten prozentualen Fördersätze bzw. Pauschalen bezuschusst werden. 2Geldspenden Dritter können als Eigenmittel eingesetzt werden. 3Das gilt nicht, wenn der Dritte sich aus eigenem, insbesondere wirtschaftlichem, Interesse an der Finanzierung beteiligt oder von Gesetzes wegen zur Leistung verpflichtet ist (vgl. VV Nr. 2.4.4 zu Art. 44 BayHO).
5.3
Fördermittel für Zuwendungen gem. Nr. 3.2 dieser Richtlinie können nur gewährt werden, wenn die Maßnahmen den einzelnen Förderbereichen im Anhang zu dieser Richtlinie zuzuordnen oder vom Förderbeirat genehmigt worden sind.
5.4
1Die für die einzelnen Förderbereiche beantragten und im Finanzierungsplan des Zuwendungsbescheides enthaltenen Ansätze sind gegenseitig deckungsfähig. 2In den jeweiligen Förderbereichen ist eine Überschreitung des Ansatzes bis zu 50 % statthaft. 3Der Gesamtansatz darf nicht überschritten werden.