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Inhaltsverzeichnis

  • Bereich reduzieren7912.5-U Richtlinien zur Förderung von Grün- und Erholungsanlagen aus Anlass von Gartenschauen, Durchführung von Gartenschauen sowie von Wanderwegen und Unterkunftshäusern (Förderrichtlinien für Gartenschauen, Wanderwege und Unterkunftshäuser – FöR-GaWaU) Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Umwelt und Verbraucherschutz vom 10. Januar 2025, Az. 66b-U8667.21-2024/5-15 (BayMBl. Nr. 42 )
  • Bereich erweiternAbschnitt A: Gartenschauen
  • Bereich erweiternAbschnitt B: Wanderwege
  • Bereich reduzierenAbschnitt C: Unterkunftshäuser
  • 42. Zweck der Zuwendung
  • 43. Gegenstand der Förderung
  • 44. Zuwendungsempfänger
  • 45. Zuwendungsvoraussetzungen
  • 46. Art und Umfang der Zuwendung
  • 47. Zuständigkeit, Antragstellung
  • 48. Bewilligungsverfahren
  • 49. Beginn und Ausführung
  • 50. Auszahlungsantrag
  • 51. Nachweis der Verwendung
  • Bereich erweiternAbschnitt D: Schlussbestimmungen
  • [Schlussformel]

Inhalt

FöR-GaWaU
Text gilt ab: 01.02.2025
Gesamtvorschrift gilt bis: 31.12.2028
Fassung: 10.01.2025
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42.
Zweck der Zuwendung
1Zweck der Zuwendung ist die Förderung von Investitionen, um einen umweltverträglichen Betrieb von Unterkunftshäusern zu gewährleisten. 2Ziel ist es, die Ver- und Entsorgung von Unterkunftshäusern unter ökologischen und energetischen Gesichtspunkten zu optimieren.
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