Inhalt

FöR-GaWaU
Text gilt ab: 01.02.2025
Gesamtvorschrift gilt bis: 31.12.2028
Fassung: 10.01.2025
25.
Zuwendungsempfänger
1Zuwendungsempfänger ist die jeweilige gemeinnützige Organisation (zum Beispiel BUND Naturschutz in Bayern e. V., LBV – Landesbund für Vogel- und Naturschutz e. V., DAV – Deutscher Alpenverein e. V., Imkereiverbände, örtliche Obst- und Gartenbauvereine), die sich satzungsgemäß dem Natur- oder Umweltschutz widmet. 2Mehrere Beiträge einer Organisation auf einer Gartenschau sind in einem Aktionsprogramm zusammenzufassen und darzustellen.