Inhalt
1Zuwendungsempfänger ist die jeweilige gemeinnützige Organisation (zum Beispiel BUND Naturschutz in Bayern e. V., LBV – Landesbund für Vogel- und Naturschutz e. V., DAV – Deutscher Alpenverein e. V., Imkereiverbände, örtliche Obst- und Gartenbauvereine), die sich satzungsgemäß dem Natur- oder Umweltschutz widmet. 2Mehrere Beiträge einer Organisation auf einer Gartenschau sind in einem Aktionsprogramm zusammenzufassen und darzustellen.