Inhalt

FöR-GaWaU
Text gilt ab: 01.02.2025
Gesamtvorschrift gilt bis: 31.12.2028
Fassung: 10.01.2025
24.
Zweck der Zuwendung
1Gefördert werden qualitätsvolle längere Beiträge, die mit ökologischer, umweltschutz- oder nachhaltigkeitsorientierter Zielsetzung im Rahmen der Gartenschauveranstaltung während des gesamten oder überwiegenden Ausstellungszeitraums durchgeführt werden. 2Die Beiträge sollen die Ziele von Gartenschauen entsprechend Nr. 1 sowie die ökologischen Schwerpunkte der jeweiligen Gartenschau in geeigneter Form mit aufgreifen. 3Anforderungen, die sich aus der Barrierefreiheit des Zugangs ergeben, sind zu berücksichtigen. 4Die temporären Veranstaltungen der Gartenschauen dienen den Akteuren als herausragendes Präsentations- und Informationsforum für vielfältige Gartenbau-, Umwelt- und Nachhaltigkeitsthemen. 5Dem bayerischen Gartenbau wird damit die Möglichkeit gegeben, seine Beiträge zu gestalterischen und ökologischen Verbesserungen zu kreativem Grün in der Stadt vorzustellen. 6Zweck der Durchführung von längeren Beiträgen auf Gartenschauen ist die Schaffung eines hochwertigen Informations- und Bildungsangebots zu Ökologie, Umwelt und Nachhaltigkeit im Kontext der jeweiligen Gartenschau.